Betreiber oder Unterhalter einer Sportfreianlage sind nach § 823 BGB für die Verkehrssicherungspflicht ihrer Sportfreianlage verantwortlich.
Kontrolle, Wartung und Pflege leisten einen wesentlichen Beitrag zur Langlebigkeit der Sportfreianlage. Wir übernehmen die jährliche Inspektion Ihrer Sportstätte. Dabei findet eine gründliche Beurteilung der Anlage in Bezug auf Zustand, Funktion, Sicherheit und Fallschutz statt.
Ergeben sich bei der Inspektion Mängel oder die Notwendigkeit einer weiterführenden Untersuchung, wird dies im Rahmen des anschließend erstellten Prüfberichts dokumentiert.
Um die Maßnahmenplanung zu erleichtern, erstellen wir auf Wunsch einen Instandhaltungsplan. Sollte es notwendig sein, Ihre Sportfreianlage grundlegend zu sanieren, übernehmen wir die Planung von Sanierung oder Neuanlage Ihrer Sportfreianlage durch alle Leistungsphasen.